Arbeitsmarkt
Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro


Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:
„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.
Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“
Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“
Hintergrund:
Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.
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Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt im Juni 2019


Konjunkturelle Abschwächung ist sichtbar
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
„Die schwächere konjunkturelle Entwicklung hinterlässt leichte Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist im Juni nur wenig gesunken. Die Zahl der gemeldeten Stellen geht auf hohem Niveau zurück und das Beschäftigungswachstum verliert an Dynamik.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Juni:
-20.000 auf 2.216.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
-60.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
unverändert bei 4,9 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist von Mai auf Juni um 20.000 auf 2.216.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Juni ein leichter Rückgang um 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr waren 60.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote beträgt wie im Mai 4,9 Prozent. Im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres hat sie sich um 0,1 Prozentpunkte verringert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 3,0 Prozent.
Der Einfluss der sich abschwächenden Konjunktur zeigt sich am deutlichsten in der Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Sie ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 6.000 gestiegen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2019 bei 3.172.000 Personen. Das waren 62.000 weniger als vor einem Jahr.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 21.000 erhöht. Mit 45,28 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 462.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 595.000 gestiegen. Insgesamt waren im April nach hochgerechneten Angaben der BA 33,38 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von März auf April ein Anstieg um 38.000.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, wird aber merklich schwächer. Im Juni waren 798.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 8.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 Stellen verringert. Der Stellenindex der BA (BA‑X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – blieb im Juni 2019 unverändert bei 248 Punkten. Er liegt damit 6 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
704.000 Personen erhielten im Juni 2019 Arbeitslosengeld, 43.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.964.000. Gegenüber Juni 2018 war dies ein Rückgang von 208.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
Von Oktober 2018 bis Juni 2019 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 460.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 18.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 210.000 im Juni noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 529.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 17.000 mehr als vor einem Jahr. Davon waren im Juni noch 241.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel, für Kaufleute für Büromanagement sowie für Verkäuferinnen und Verkäufer. Wie in den Vorjahren zeigen sich auch 2018/19 regionale, berufsfachliche und qualifikatorische Disparitäten, die den Ausgleich von Angebot und Nachfrage erheblich erschweren.
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Vorteile einer Verlagsgemeinschaft im Franchise
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In einem Franchiseprojekt arbeiten unsere Verleger / Franchisenehmer eng zusammen. Kosteneinsparungen, Optimierungen bei Arbeitsabläufen und die Stärkung der redaktionellen Berichterstattung sind nur einige Vorteile dieser starken Gemeinschaft. Unsere Franchisepartner zahlen keine Einstiegs- oder laufenden Werbegebühren. Büroräume oder Ladengeschäfte sind nicht notwendig. Damit entfallen Ladenöffnungszeiten und Personalkosten. Unsere Franchisepartner müssen keine Umsatzvorgaben erfüllen oder Umsatzzahlen vorlegen.
Das LeserECHO sowie die Stadt- und Gemeindeportale vom LeserECHO sind für unsere Leserschaft kostenlos und werden zu 100% über regionale und überregionale Werbeeinnahmen finanziert. Verschiedene Social-Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, suchmaschinenoptimierte Beiträge in unseren Fach- und Stadtportalen runden das Konzept: „Medien für Jung und Alt“ ab. Das LeserECHO hat einen einheitlichen Satzspiegel, somit genießen unsere Verleger enorme Nutzen bei den Satz- und Druckkosten. Der Zeitungsvertrieb konnte ebenfalls stark optimiert werden.
Genießen Sie in unserem Franchisesystem die Vorteile eines Großunternehmens, und die Kostenstruktur eines Kleinunternehmens. Je mehr Franchisenehmer sich unserem Verbund anschließen, desto größer werden die Vorteile für jeden Verleger dieser Gemeinschaft!
Der Franchise-Vertrag
Der Franchise-Vertrag wurde zusammen mit unseren Franchisenehmern erarbeitet. Hier einige Auszüge:
Unsere Franchisenehmer vom LeserECHO …
- brauchen keine Umsatzzahlen offen zu legen
- erhalten Gebietsschutz
- zahlen keine Einstiegsgebühr
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- haben keine Absatzverpflichtungen
- werden kostenlos geschult und eingearbeitet
- können jederzeit bei einer Frist von drei Monaten kündigen
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Bei der Gründungsvorbereitung werden Sie je nach Kenntnisstand individuell gefördert und gefordert. Sie können über ein Praktikum bei einem unserer Verleger Erfahrungen sammeln, oder direkt durchstarten. Fragen und Anliegen können jederzeit mit dem Franchisegeber besprochen werden. Monatlich finden Verleger-Treffen statt. Dabei steht der Erfahrungsaustausch und die Planung von Marketingkonzepten im Vordergrund.
Folgende Unterstützungen und Schulungen bieten wir kostenlos für Sie an:
- Gründungsvorbereitung – Standort- und Mitbewerberanalyse
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Ob Verleger, Verlagskaufmann oder Quereinsteiger, wenn
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… dann sollten Sie sich für unsere Verlagsgemeinschaft entscheiden. In Demokratien erfüllen Medien wichtige Aufgaben: Sie sollen Bürgerinnen und Bürger informieren, durch kritische Berichterstattung und Diskussion zur Meinungsbildung beitragen und damit das Volk in die politischen Prozesse involvieren. Oftmals werden Medien auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet. Wenn Sie sich dieser Verantwortung stellen möchten, sollten wir uns kennenlernen und gemeinsam überraschend mehr Möglichkeiten schaffen! Wir freuen uns auf Sie!




Im Jahr 2012 begann alles mit der Facebookseite „Wir Leeraner“. Die Freude an der lokalen Berichterstattung im Ehrenamt war der Grundstein des heutigen Erfolges. 2015 wurde die Leeraner Bürgerzeitung herausgegeben. Es folgten die Auricher Bürgerzeitung. Im Frühjahr 2017 kamen die Emder- und die Emsländer Bürgerzeitung hinzu. Kurze Zeit später wurden aus den vier Bürgerzeitungen das LeserECHO, um die Vorteile eines einheitlichen Marktauftritts zu nutzen. Parallel wurden seit 2015 die Stadt- und Gemeindeportale sowie die Fachportale weiterentwickelt. Im Jahr 2018 konnten weitere Gebiete dazugewonnen werden. In 2019 wurden bis jetzt über 200 Stadtportale vom LeserECHO online geschaltet – weitere Stadt- und Fachportale werden folgen.
Arbeitsmarkt
Strategie gegen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft


Bundesregierung diskutiert Maßnahmen mit Bauverbänden und Baugewerkschaft
Die Fachkräfte in der Baubranche sind heute gefragter denn je. Die Anzahl der Erwerbstätigen im Bauhauptgewerbe stieg auch im letzten Jahr kräftig an — auf insgesamt rund 832.000 Beschäftigte. Dennoch leidet auch die Bauwirtschaft unter einem Fachkräftemangel. Nach Berechnungen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (www.kofa.de) waren im Juni 2018 fast 70.000 offene Stellen für qualifizierte Fachkräfte in Bauberufen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet. Und auch die BA hat hier erstmals einen Engpass festgestellt. Zu diesen Themen tauschten sich die Vertreter der Bundesregierung bei einem Spitzentreffen am 13. März 2019 aus.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: “Die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit. Deshalb will die Bundesregierung alles daran setzen, dass in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Dazu brauchen wir ausreichende Kapazitäten in der Bauwirtschaft und den planenden Berufen. Politik und Bauwirtschaft müssen dazu im ständigen Austausch bleiben.”
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: “Unser Anspruch muss sein, jeder Bürgerin und jedem Bürger bezahlbaren Wohnraum zu garantieren. Damit dies gelingt, müssen wir ausreichend Wohnraum schaffen. Umso mehr kommt es darauf an, alle Fachkräftepotenziale auszuschöpfen. Ohne Fachkräfte wird schließlich kein Haus gebaut. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Bundesregierung eine branchenübergreifende Fachkräftestrategie erarbeitet, im Dialog mit den Sozialpartnern, Ländern und der BA. Denn das Zukunftsthema Fachkräftesicherung ist entscheidend für Deutschlands Wachstum und Wohlstand und dafür, dass jeder Mensch ein erschwingliches Zuhause hat.”
Auf Einladung des BMI nahmen an dem Spitzengespräch neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden der Bauwirtschaft, der IG BAU sowie der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer teil.
Die Gesprächspartner waren sich darüber einig, dass die Bauwirtschaft und die planenden Berufe beim Thema Fachkräfte gut aufgestellt sind. Um die große Nachfrage meistern zu können, haben die Unternehmen in den letzten Jahren erheblich in Personal investiert. Für 2019 geht die Bauwirtschaft von einer Ausweitung der Erwerbstätigen im Bauhauptgewerbe um weitere 2 Prozent auf rund 850.000 Beschäftigte aus. Dieser Beschäftigungsaufbau erfolgte im Wesentlichen durch den Zuzug ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer — eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung, die weiter gestärkt werden muss. Die Zahl der neuen Auszubildenden stieg im vergangenen Jahr um 8,6 Prozent. Getragen wird diese positive Entwicklung auch durch den Investitionshochlauf für die Infrastruktur und das Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das Investitionen im Wohnungsbau durch verbesserte Rahmenbedingungen fördert.
Dennoch macht der Arbeitskräftemangel auch vor der Bauwirtschaft keinen Halt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine branchenübergreifende Fachkräftestrategie beschlossen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: “Zusätzlich zur besseren Nutzung der inländischen Potenziale und des europäischen Bewerbermarkts brauchen wir gut ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten. Deshalb haben wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, von dem auch die Bauwirtschaft profitieren wird und das zwei Ziele verfolgt: die weitere Reduzierung der illegalen Migration sowie die Deckung des Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft.”
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: “Es ist aber auch klar, dass rechtliche Änderungen alleine nicht ausreichen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine umfassende Strategie zur gezielten Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Dazu gehört nicht nur der Umbau von ‚Make-it-in-Germany‘ als Dachportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, sondern auch eine gezielte Unterstützung insbesondere von KMU bei der Rekrutierung von ausländischen Fachkräften. Das hilft auch dem Handwerk und der Baubranche.”
Quelle:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Archivfoto: Ingo Tonsor @ LeserECHO.de