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Bundesregierung plant Millionen-Subventionen für Zeitungen


Nachdem Zeitungsverlage immer lauter Alarm geschlagen haben, dass sich das Austragen gedruckter Exemplare vor allem auf dem Land kaum noch finanzieren lässt, steht offenbar politische Hilfe kurz bevor. Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen rechnen damit, dass die Bundesregierung noch in den laufenden Beratungen über den Haushalt für das kommende Jahr vorschlagen wird, ein Millionen-Budget für die Förderung der Zeitungszustellung freizugeben. „Es dürfte zwar schwer werden, kurzfristig schon im nächsten Jahr alle Wünsche zu erfüllen, aber wir sollten 2020 unbedingt schon einen ersten Impuls setzen“, sagte etwa der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rabanus, auf Anfrage des Medienmagazins „ZAPP“ des NDR. „Wenn es gut läuft, könnte das ein dreistelliger Millionenbetrag sein.“
Verleger aus dem gesamten Bundesgebiet haben die Abgeordneten ihrer Region angeschrieben und um eine positive Haltung für die „aktuell im Bundestag anstehenden Beratungen über eine Infrastruktur-Förderung von Zeitungsverlagen“ gebeten — obwohl das Thema den Bundestag offiziell noch gar nicht erreicht hat.
Union und SPD hatten die „Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte“ bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Allerdings war angedacht, die Verlage bei den Beiträgen zur Rentenversicherung für die Zusteller zu entlasten. Der Plan, die Rentenpunkte zu senken, ist nach „ZAPP“-Informationen jedoch an rechtlichen Überlegungen der Bundesregierung gescheitert.
Das Arbeitsministerium betont auf Anfrage, Ziel der aktuellen Überlegungen sei, „dass Regionen nicht von der Pressezustellung abgehängt werden“. Wie eine genaue Förderung aussehen kann, sei aber noch offen, da die Gespräche hierzu „noch nicht abgeschlossen“ seien. Allerdings sind die Pläne weiter fortgeschritten, als es diese diplomatische Antwort zu erkennen gibt: Gezahlt werden soll nach Auflage. Im Gespräch ist ein gestaffeltes Modell, das Zustellregionen in Städten, in ländlichen Regionen und in Mischgebieten unterscheidet. Für die Zustellung auf dem Land soll es das meiste Geld geben.
„Eine solche Förderung ist hoch notwendig“, sagt SPD-Politiker Rabanus. „Es geht darum, die Medienvielfalt in unserem Land zu sichern — auch im wahrsten Sinne des Wortes: Vor allem in ländlichen Regionen ist die Tageszeitung bedroht, ich meine sogar, der bedrohteste Medientyp überhaupt.“
Bedenken kommen unterdessen von der Opposition im Bundestag. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Margit Stumpp, erklärt gegenüber „ZAPP“, auch ihre Fraktion beobachte den Rückgang der Medienvielfalt und der Auflagenzahlen von Zeitungen mit Sorge und teile die Auffassung, dass „Politik und Medienbranche gemeinsam“ tragfähige Lösungen für die Zukunft finden müssten. Allerdings: „Eine Subventionierung der Verlage mit der Gießkanne über eine staatliche Unterstützung bei den Zustellungskosten ist für uns aber ein zweifelhafter Weg.“
Mehr zu „ZAPP“ im NDR Fernsehen unter www.NDR.de/zapp
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„Diese Geschäftsidee ist unanständig“


Ulf Thiele warnt vor Mahnungen von transparenzregisterdeutschland.de
Der CDU-Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, hat vor Mahnschreiben gewarnt, die von einem Verein transparenzregisterdeutschland.de per Mail verschickt werden. „Der Empfänger soll genötigt werden, den Link des Vereins anzuklicken und sich kostenpflichtig beim tatsächlich existierenden Transparenzregister anzumelden. Tatsächlich tritt man aber dem Verein bei, der dann eine Mitgliedsgebühr von 49 Euro pro Jahr berechnet“, wie aus den Schreiben hervorgeht, die Ulf Thiele erhalten hat. „Dabei ist die Registrierung bei der tatsächlich bestehenden Internetseite transparenzregister.de kostenlos möglich.“ Er selbst war in dieser Woche zweimal mit Hinweis auf ein angeblich drohendes Bußgeld von dem dubiosen Verein schriftlich aufgefordert worden, diesem beizutreten und sich über diesen im Transparenzregister eintragen zu lassen. „Völlig absurd, weil ein Abgeordnetenbüro natürlich nicht von diesem Gesetz erfasst ist.“
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Die Notwendigkeit der Anmeldung in dem kostenlosen Transparenzregister ergibt sich aus dem zum Jahresbeginn verschärften Geldwäschegesetz (GwG). Gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften sowie Trustees und Treuhänder sind zu unverzüglichen Mitteilungen ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet, sofern sich die wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen (z. B. dem Handelsregister) ergeben. Tun sie es nicht, können Bußgelder verhängt werden. „Wer die Mail des Vereins genau liest, stellt fest, dass dieser ‚Verein in Gründung‘ und das echte Transparenzregister tatsächlich nichts miteinander zu tun haben.“ Die Geschäftspraktik, sich von Unternehmern für einen eigentlich kostenlosen Eintrag eine Vereinsmitgliedschaft für 49 Euro pro Jahr zu erschleichen, hält Ulf Thiele für „geradezu unanständig“, wenngleich die Vorgehensweise möglicherweise nicht verboten sei.
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Er habe die Mails an Finanzminister Hilbers weitergeleitet und gebeten, dass auch vom Ministerium noch einmal darauf hingewiesen wird, dass Eintragungen ins Transparenzregister kostenlos sind. Auch die Polizeiinspektion Emden/Leer habe eine Kopie zur Prüfung einer möglichen Strafbarkeit erhalten. „Die Mail ist äußerst professionell gestaltet“, stellte Ulf Thiele fest. „Aber sie hat mit der offiziellen Seite von Transparenzregister.de des Bundesanzeigers nichts zu tun.“ Immerhin werde seit Dienstag auf deren Internetseite darauf hingewiesen, ‚dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.‘
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Er fordere alle Gewerbetreibenden und anderen Unternehmen dazu auf, bei Erhalt der Mail diese zu ignorieren und schon gar nicht die geforderten kostenpflichtigen Angaben zu machen. Wer sich tatsächlich beim Transparenzregister anmelden müsse, können sich die 49 Euro jährlich für die unnötige Vereinsmitgliedschaft sparen, so Ulf Thiele.
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Endspurt beim Weihnachtsbaumkauf!


Ein bis zwei Wochen vor Weihnachten machen sich die meisten auf die Suche nach dem perfekten Weihnachtsbaum. Das Grün aus dem regionalen Wald, also die einheimischen Fichten, Tannen oder Kiefern mit Öko-Zertifikat von Bioland, FSC oder PEFC, ist nach Meinung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) eine gute Wahl für umweltbewussten Weihnachtsbaumkauf. Die im Staatswald in Rheinland Pfalz FSC-zertifizierten Weihnachtsbäume tragen zusätzlich noch das FairTrees-Siegel, das sich für faire Arbeitsbedingungen der Zapfenpflücker einsetzt. Ungefähr zwei Drittel kaufen erst ihren Weihnachtsbaum nach dem dritten Advent.
Beim Kauf:
Damit der Baum die Wochen in der Wohnung ohne viel Nadelverlust übersteht, sollte er frisch geschlagen sein. Wenn die Nadeln glänzen, beim leichten Schütteln nicht abfallen und die Schnittstelle weiß und nicht trocken ist, hat man einen frisch geschlagenen Baum gefunden. Zuhause angekommen, benötigt er eine schattige Stelle oder einen Raum mit maximal 10 Grad sowie einen Eimer mit Wasser. Hat man nur einen sonnigen Platz, sollte der Baum abgedeckt werden. Die SDW empfiehlt den Baum noch im Netz zu belassen, da dadurch weniger Wasser verdunstet wird.
Im Haus:
Bevor der Baum ins Wohnzimmer kommt, sollte er angesägt werden, da eine frische Schnittstelle das Wasser besser aufnehmen kann. Einen Tag vor dem Schmücken wird dann das schützende Netz entfernt, damit die Äste ihre natürliche Stellung wieder eingenommen haben, bevor es zum letzten Schliff durch das Schmücken kommt. Im Wohnzimmer sollte der Baum nicht direkt neben der Heizung oder einem Ofen stehen und nachts die Heizung abgedreht werden. Ein zimmerhoher Baum braucht täglich bis zu zwei Liter frisches Wasser. Das Besprühen der Nadeln mit Wasser ist ebenfalls sinnvoll und verlängert das Leben des Weihnachtsbaumes. Gibt man in den Ständer noch einen Esslöffel Zucker, verlängert dies nach unseren Erfahrungen die Lebensdauer. Ein Weihnachtsbaum mit Ballen muss bereits im Freien regelmäßig gegossen werden. Er sollte erst kurz vor dem Heiligabend ins Zimmer gestellt werden. Möglichst nach zwei bis drei Tagen sollte der Baum wieder ins Freie kommen und dort, sobald es frostfrei ist, eingepflanzt werden.
Entsorgung:
Fast alle Kommunen sammeln die Weihnachtsbäume im Januar mit der Müllabfuhr wieder ein. Doch es gibt auch noch weitere sinnvolle
Verwendungen:
Haben sie einen Bio-Weihnachtsbaum gekauft, freuen sich Zoos und Tierparks über alte Bäume. Die Tiere spielen gerne mit den Bäumen und fressen die Nadeln und die Rinde mit Vorliebe. Die Zweige lassen sich auch im eigenen Garten als Frostschutz für die Pflanzen verwenden.
Eine Entsorgung im Wald ist keine gute Idee. Beide, der normale und der BioWeihnachtsbaum, verrotten sehr langsam. Die Einstufung als Müll verbietet die Entsorgung im Wald.
Interessante Zahlen und ein Weihnachtsbaumlexikon finden Sie unter
www.sdw.de/waldwissen/weihnachtsbaum.
Quelle: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald — SDW
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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