Wirtschaft
Zahlungen mit Bargeld sind schnell und günstig


Mit Bargeld zahlt man im deutschen Einzelhandel schnell und günstig. Im Durchschnitt dauern Barzahlungen gut 22 Sekunden und kosten rund 24 Cent pro Transaktion. Dies hat die Studie „Kosten der Bargeldzahlung im Einzelhandel“ ergeben, welche die Deutsche Bundesbank in Zusammenarbeit mit dem EHI Retail Institute durchgeführt hat.
„An der Ladenkasse ist die Barzahlung noch immer das schnellste und kostengünstigste Zahlungsmittel“, sagte Johannes Beermann, im Vorstand der Bundesbank für Bargeld zuständig. Der Studie zufolge sind Barzahlungen rund sieben Sekunden schneller als Kartenzahlungen mit PIN-Eingabe. Gegenüber der Kartenzahlung mit Unterschrift ist die Zahlung mit Bargeld sogar 16 Sekunden schneller.
Mit Blick auf die Kosten liegen Barzahlungen und girocard-Zahlungen nicht weit auseinander. Insbesondere Barzahlungen bis 50 Euro sind günstiger, da die Fixkosten bei Barzahlungen im Durchschnitt geringer sind. Bei höheren Zahlungsbeträgen sind girocard-Zahlungen die kostengünstigste Variante.
Im deutschen Einzelhandel werden jährlich rund 20 Milliarden Transaktionen getätigt. „Drei von vier Zahlungen an der Ladenkasse werden in bar abgewickelt“, so Beermann. Allerdings steigt die Anzahl von bargeldlosen Zahlungen stetig.
Methode
Für die Studie wurde im Jahr 2017 in 15 Einzelhandelsunternehmen die Dauer von insgesamt 3.125 Zahlvorgängen gemessen. Zudem gaben 30 Einzelhändler unterschiedlicher Größe aus unterschiedlichen Branchen Auskunft über ihre Kosten für Bar- und Kartenzahlungen. Die Kosten der Barzahlungen wurden anschließend den Kosten der gängigsten bargeldlosen Zahlungsverfahren (girocard, Kreditkarte und SEPA-Lastschrift) gegenübergestellt.
Simulationen zu kontaktlosem Bezahlen
Kontaktlose Zahlungen gewinnen in Deutschland erst seit kurzer Zeit an Bedeutung. Zum Erhebungszeitpunkt wurde daher nur ein geringer Anteil kontaktloser Kartenzahlungen gemessen. Die Studie berücksichtigt diese neue Zahlungsform durch Simulationen.
Würden alle bisher mit PIN durchgeführten Kartenzahlungen kontaktlos erfolgen und müssten Zahlungen für Beträge unter 25 Euro nicht autorisiert werden, würden Barzahlungen weiterhin die geringsten Kosten pro Transaktion aufweisen.
Wegen der Schnelligkeit der kontaktlosen Bezahlungen sind die variablen Kosten hier besonders niedrig. Bezogen auf den Umsatz, wiesen daher kontaktlose girocard-Zahlungen die geringsten Kosten auf; es folgen das elektronische Lastschriftverfahren, kontaktlose Kreditkartenzahlungen, Barzahlungen und Kreditkartenzahlungen mit Unterschrift.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
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Wirtschaft
KRETSCHMER, „DIE HÖHLE DER LÖWEN“ UND HERRENKNECHT ERHALTEN MITTELSTANDSPREIS


Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer erhält den Preis in der Kategorie Politik. Er überzeugte die Jury durch seine geradlinige marktwirtschaftliche Ausrichtung. Die Jury-Vorsitzende und stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann hob in ihrer Begründung hervor, dass Kretschmer bereits als stellvertretender Fraktionsvorsitzender von 2009 bis 2017 im Bereich Bildung und Forschung für den Bildungsstandort Deutschland gekämpft habe. Die Laudatio hält der Thüringer CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Mike Mohring.
Als Preisträgerin in der Kategorie Gesellschaft wählte die Jury die Vox-Sendung „Die Höhle der Löwen“ aus. Mit der Preisvergabe wird die TV-Sendung dafür ausgezeichnet, das Thema Unternehmensgründung einem breiten Publikum nahegebracht zu haben. Die Laudatio hält die Moderatorin und Unternehmerin Verona Pooth.
In der Kategorie Unternehmen fiel die Entscheidung auf den baden-württembergischen Maschinenbau-Unternehmer Martin Herrenknecht. Er gründete 1977 die Herrenknecht GmbH (heute AG) und ist heute Vorstandsvorsitzender des Familienunternehmens mit rund 5.000 Mitarbeitern. Sein Wirken sei „ein beeindruckendes Zeugnis für die Leistungsfähigkeit familiengeführter Unternehmen“, so die Jury. Ganz ohne Industriestrategie sei die Herrenknecht AG als Hidden Champion ein Aushängeschild für die deutsche Wirtschaft. Die Laudatio hält Gitta Connemann.
Die Preisverleihung findet auf dem Parlamentarischen Abend der MIT am Mittwoch, 6. November 2019, ab 18 Uhr im Allianz Forum in Berlin statt.
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News
Energycoop stellt Lieferung ein


Der Energieanbieter energycoop eG aus Osnabrück ist insolvent. Wie das Amtsgericht Osnabrück bekanntgegeben hat, wurde am 4. April ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Zeitgleich wurde die Belieferung von Kunden mit Strom und Gas eingestellt. Der Marktwächter Energie erklärt, was Kunden jetzt wissen müssen.
Was bedeutet der Lieferstopp für die Kunden von energycoop?
Wer bisher von energycoop mit Strom oder Gas versorgt wurde, fällt nun automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung. Das bedeutet, die Kunden werden weiter beliefert, jedoch vom örtlichen Grundversorger. Niemand muss also fürchten, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen.
Allerdings ist es rechtlich nicht ganz eindeutig, ob mit dem Ende der Belieferung auch zugleich die bestehenden Verträge enden. Kunden sollten ihre Verträge daher vorsorglich kündigen.
Außerdem wichtig: Alle Zahlungen an energycoop, zum Beispiel durch Daueraufträge, sollten umgehend gestoppt werden. Zudem sollten Kunden den Stand ihres Strom- oder Gaszählers ablesen, dem örtlichen Netzbetreiber mitteilen und am besten per Foto dokumentieren.
Nach eigenen Angaben hatte der Anbieter zuletzt rund 45.000 Kunden.
Welche Folgen hat das Insolvenzverfahren für Kunden, die noch Geld von energycoop bekommen?
In den vergangenen Monaten haben sich viele Kunden beim Marktwächter Energie für Niedersachsenbeschwert, da energycoop auf Rechnungen ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt hat. Mit dem Insolvenzantrag wird es jetzt leider nicht einfacher, diese Ansprüche durchzusetzen: Zwar können Verbraucher ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, die Erfahrung mit früheren Firmenpleiten zeigt jedoch, dass Kunden am Ende oft nur einen kleinen Teil ihrer ursprünglichen Forderungen zurückerhalten. Zudem kann es Jahre dauern, bis ein Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Wegen der anhaltenden Beschwerden über energycoop hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Unternehmen Anfang des Jahres abgemahnt. Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden laufende Gerichtsverfahren jedoch unterbrochen. Eine Übermittlung von Unterlagen an den Marktwächter Energie zur Unterstützung bei einer Verbandsklage ist daher zunächst nicht mehr erforderlich.
Wie können Kunden ihre Forderungen anmelden?
Die Forderungen müssen schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Dies ist allerdings noch nicht während des vorläufigen Insolvenzverfahrens, sondern erst später, im eigentlich Verfahren, möglich. Betroffene Verbraucher sollten mit ihrer Meldung also unbedingt noch warten – verfrüht eingereichte Forderungen sind unwirksam und werden nicht berücksichtigt.
Mehr Infos zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens und zur Anmeldung von Forderungen finden Sie hier.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO.de