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Leinenpflicht für Hunde

Verordnungen für Hunde und deren Leinenpflicht
Je nach Bundesland und Stadt gibt es bezüglich des Leinenzwangs für Hunde unterschiedliche Richtlinien und Vorschriften.
Die Aufgaben der Waldbehörden und der höheren Forstbehörde nach § 45 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswaldgesetzes nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte wahr. Oberste Waldbehörde ist das Fachministerium.
Aus der Sicht der Hundehalter stellt der Leinenzwang außerhalb von Innenstädten eine enorme Einschränkung für sich und ihre Vierbeiner dar. Gerade größere Hunde brauchen einen entsprechenden Freiraum und Auslauf. Auf der anderen Seite werden wild lebende Tierarten durch wildernde oder auch nur stöbernde Hunde empfindlich gestört. Besonders in der Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses, sind Vögel und andere wildlebende Tiere besonders störempfindlich.
Daher sollten sich Hundehalter bei Ihren Städten und Gemeinden über die Leinenpflicht informieren. Ordnungsämter und Bürgerbüros geben gerne Auskunft.
In Parks und Grünanlagen gilt darüber hinaus die Anleinpflicht ganzjährig, wenn die jeweils zuständige Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat.
Vielen Hundehaltern ist auch nicht klar, dass Jagdschutzberechtigte auf wildernden Hund schießen dürfen.

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„Diese Geschäftsidee ist unanständig“

Ulf Thiele warnt vor Mahnungen von transparenzregisterdeutschland.de
Der CDU-Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, hat vor Mahnschreiben gewarnt, die von einem Verein transparenzregisterdeutschland.de per Mail verschickt werden. „Der Empfänger soll genötigt werden, den Link des Vereins anzuklicken und sich kostenpflichtig beim tatsächlich existierenden Transparenzregister anzumelden. Tatsächlich tritt man aber dem Verein bei, der dann eine Mitgliedsgebühr von 49 Euro pro Jahr berechnet“, wie aus den Schreiben hervorgeht, die Ulf Thiele erhalten hat. „Dabei ist die Registrierung bei der tatsächlich bestehenden Internetseite transparenzregister.de kostenlos möglich.“ Er selbst war in dieser Woche zweimal mit Hinweis auf ein angeblich drohendes Bußgeld von dem dubiosen Verein schriftlich aufgefordert worden, diesem beizutreten und sich über diesen im Transparenzregister eintragen zu lassen. „Völlig absurd, weil ein Abgeordnetenbüro natürlich nicht von diesem Gesetz erfasst ist.“
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Die Notwendigkeit der Anmeldung in dem kostenlosen Transparenzregister ergibt sich aus dem zum Jahresbeginn verschärften Geldwäschegesetz (GwG). Gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften sowie Trustees und Treuhänder sind zu unverzüglichen Mitteilungen ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet, sofern sich die wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen (z. B. dem Handelsregister) ergeben. Tun sie es nicht, können Bußgelder verhängt werden. „Wer die Mail des Vereins genau liest, stellt fest, dass dieser ‚Verein in Gründung‘ und das echte Transparenzregister tatsächlich nichts miteinander zu tun haben.“ Die Geschäftspraktik, sich von Unternehmern für einen eigentlich kostenlosen Eintrag eine Vereinsmitgliedschaft für 49 Euro pro Jahr zu erschleichen, hält Ulf Thiele für „geradezu unanständig“, wenngleich die Vorgehensweise möglicherweise nicht verboten sei.
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Er habe die Mails an Finanzminister Hilbers weitergeleitet und gebeten, dass auch vom Ministerium noch einmal darauf hingewiesen wird, dass Eintragungen ins Transparenzregister kostenlos sind. Auch die Polizeiinspektion Emden/Leer habe eine Kopie zur Prüfung einer möglichen Strafbarkeit erhalten. „Die Mail ist äußerst professionell gestaltet“, stellte Ulf Thiele fest. „Aber sie hat mit der offiziellen Seite von Transparenzregister.de des Bundesanzeigers nichts zu tun.“ Immerhin werde seit Dienstag auf deren Internetseite darauf hingewiesen, ‚dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.‘
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Er fordere alle Gewerbetreibenden und anderen Unternehmen dazu auf, bei Erhalt der Mail diese zu ignorieren und schon gar nicht die geforderten kostenpflichtigen Angaben zu machen. Wer sich tatsächlich beim Transparenzregister anmelden müsse, können sich die 49 Euro jährlich für die unnötige Vereinsmitgliedschaft sparen, so Ulf Thiele.
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Bundesregierung plant Millionen-Subventionen für Zeitungen

Nachdem Zeitungsverlage immer lauter Alarm geschlagen haben, dass sich das Austragen gedruckter Exemplare vor allem auf dem Land kaum noch finanzieren lässt, steht offenbar politische Hilfe kurz bevor. Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen rechnen damit, dass die Bundesregierung noch in den laufenden Beratungen über den Haushalt für das kommende Jahr vorschlagen wird, ein Millionen-Budget für die Förderung der Zeitungszustellung freizugeben. „Es dürfte zwar schwer werden, kurzfristig schon im nächsten Jahr alle Wünsche zu erfüllen, aber wir sollten 2020 unbedingt schon einen ersten Impuls setzen“, sagte etwa der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rabanus, auf Anfrage des Medienmagazins „ZAPP“ des NDR. „Wenn es gut läuft, könnte das ein dreistelliger Millionenbetrag sein.“
Verleger aus dem gesamten Bundesgebiet haben die Abgeordneten ihrer Region angeschrieben und um eine positive Haltung für die „aktuell im Bundestag anstehenden Beratungen über eine Infrastruktur-Förderung von Zeitungsverlagen“ gebeten — obwohl das Thema den Bundestag offiziell noch gar nicht erreicht hat.
Union und SPD hatten die „Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte“ bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Allerdings war angedacht, die Verlage bei den Beiträgen zur Rentenversicherung für die Zusteller zu entlasten. Der Plan, die Rentenpunkte zu senken, ist nach „ZAPP“-Informationen jedoch an rechtlichen Überlegungen der Bundesregierung gescheitert.
Das Arbeitsministerium betont auf Anfrage, Ziel der aktuellen Überlegungen sei, „dass Regionen nicht von der Pressezustellung abgehängt werden“. Wie eine genaue Förderung aussehen kann, sei aber noch offen, da die Gespräche hierzu „noch nicht abgeschlossen“ seien. Allerdings sind die Pläne weiter fortgeschritten, als es diese diplomatische Antwort zu erkennen gibt: Gezahlt werden soll nach Auflage. Im Gespräch ist ein gestaffeltes Modell, das Zustellregionen in Städten, in ländlichen Regionen und in Mischgebieten unterscheidet. Für die Zustellung auf dem Land soll es das meiste Geld geben.
„Eine solche Förderung ist hoch notwendig“, sagt SPD-Politiker Rabanus. „Es geht darum, die Medienvielfalt in unserem Land zu sichern — auch im wahrsten Sinne des Wortes: Vor allem in ländlichen Regionen ist die Tageszeitung bedroht, ich meine sogar, der bedrohteste Medientyp überhaupt.“
Bedenken kommen unterdessen von der Opposition im Bundestag. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Margit Stumpp, erklärt gegenüber „ZAPP“, auch ihre Fraktion beobachte den Rückgang der Medienvielfalt und der Auflagenzahlen von Zeitungen mit Sorge und teile die Auffassung, dass „Politik und Medienbranche gemeinsam“ tragfähige Lösungen für die Zukunft finden müssten. Allerdings: „Eine Subventionierung der Verlage mit der Gießkanne über eine staatliche Unterstützung bei den Zustellungskosten ist für uns aber ein zweifelhafter Weg.“
Mehr zu „ZAPP“ im NDR Fernsehen unter www.NDR.de/zapp
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