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TOURISMUS ALS MOTOR DER REGIONEN STÄRKEN!


„Gerade in Städten und Gemeinden abseits der Metropolen sind Arbeitsplätze und bessere Infrastruktur eng mit dem Tourismus verknüpft. Durch regionale und länderübergreifende Kooperation kann weiteres Entwicklungspotenzial gehoben werden“, sagten der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern) und Bürgermeisterin Andrea Jedzig (Treuen) anlässlich der Sitzung des Ausschusses in der Stadt Treuen. Ein Beispiel für die Zusammenarbeit über Gebietsgrenzen stellen die Aktivitäten des länderübergreifenden Tourismusverbands Vogtland dar.
Mit einer neuen Strategie des Bundes soll der Tourismus in Deutschland als Wirtschaftsfaktor gestärkt und auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien verständigt, gemeinsam mit den Ländern eine Nationale Tourismusstrategie zu entwickeln. Unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden nun erste Eckpunkte mit Zielen und Handlungsfeldern entwickelt. Betont wird dabei unter anderem die notwendige Stärkung der verkehrlichen wie digitalen Infrastruktur in den Regionen als wichtige Voraussetzung für die Tourismusentwicklung. Auch die Forderung der Kommunen nach einer erhöhten Zugänglichkeit von Fördermitteln gerade für kleine und mittlere Städte und Gemeinden wurde von der Bundesregierung als Ziel aufgegriffen.
Im Rahmen eines Positionspapiers hatte der DStGB zudem die Erleichterung von Unternehmensnachfolgen, gezielte Strategien zur Behebung des Fachkräftemangels, die Optimierung der Schulferienregelungen sowie eine Beachtung der Chancen und Risiken der Sharing-Ökonomie, insbesondere im Bereich der Ferienwohnungen, angeregt.
„Für den weiteren Prozess hin zu einem nationalen Aktionsplan gilt es nun, konkrete Maßnahmenvorschläge zu entwickeln, um die Tourismusentwicklung in den Kommunen zu unterstützen. Dazu gehört auch, vorhandene Förderprogramme von EU, Bund und Ländern zu verstetigen und an zentralen Stellen von Bund und Ländern zu vernetzen und zu bündeln. Bestehende Verfahren müssen vereinfacht werden, da diese gerade für Kommunen mit geringer Verwaltungskraft immer schwieriger zu durchdringen sind“, forderten Hacker und Jedzig abschließend.
Neben dem Bund und insbesondere den Ländern wird der Tourismus von den Kommunen beispielsweise durch die kommunale Tourismusförderung unterstützt. Der Tourismus ist in Deutschland ein Milliardenmarkt mit hoher Bedeutung für die Städte und Gemeinden. Etwa 3 Millionen Arbeitsplätze hängen am Tourismus. Im Jahr 2018 wurde mit 477 Millionen Übernachtungen in Deutschland ein neuer Rekordwert erreicht.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de — Pilsumer Leuchtturm
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„Diese Geschäftsidee ist unanständig“


Ulf Thiele warnt vor Mahnungen von transparenzregisterdeutschland.de
Der CDU-Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, hat vor Mahnschreiben gewarnt, die von einem Verein transparenzregisterdeutschland.de per Mail verschickt werden. „Der Empfänger soll genötigt werden, den Link des Vereins anzuklicken und sich kostenpflichtig beim tatsächlich existierenden Transparenzregister anzumelden. Tatsächlich tritt man aber dem Verein bei, der dann eine Mitgliedsgebühr von 49 Euro pro Jahr berechnet“, wie aus den Schreiben hervorgeht, die Ulf Thiele erhalten hat. „Dabei ist die Registrierung bei der tatsächlich bestehenden Internetseite transparenzregister.de kostenlos möglich.“ Er selbst war in dieser Woche zweimal mit Hinweis auf ein angeblich drohendes Bußgeld von dem dubiosen Verein schriftlich aufgefordert worden, diesem beizutreten und sich über diesen im Transparenzregister eintragen zu lassen. „Völlig absurd, weil ein Abgeordnetenbüro natürlich nicht von diesem Gesetz erfasst ist.“
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Die Notwendigkeit der Anmeldung in dem kostenlosen Transparenzregister ergibt sich aus dem zum Jahresbeginn verschärften Geldwäschegesetz (GwG). Gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften sowie Trustees und Treuhänder sind zu unverzüglichen Mitteilungen ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet, sofern sich die wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen (z. B. dem Handelsregister) ergeben. Tun sie es nicht, können Bußgelder verhängt werden. „Wer die Mail des Vereins genau liest, stellt fest, dass dieser ‚Verein in Gründung‘ und das echte Transparenzregister tatsächlich nichts miteinander zu tun haben.“ Die Geschäftspraktik, sich von Unternehmern für einen eigentlich kostenlosen Eintrag eine Vereinsmitgliedschaft für 49 Euro pro Jahr zu erschleichen, hält Ulf Thiele für „geradezu unanständig“, wenngleich die Vorgehensweise möglicherweise nicht verboten sei.
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Er habe die Mails an Finanzminister Hilbers weitergeleitet und gebeten, dass auch vom Ministerium noch einmal darauf hingewiesen wird, dass Eintragungen ins Transparenzregister kostenlos sind. Auch die Polizeiinspektion Emden/Leer habe eine Kopie zur Prüfung einer möglichen Strafbarkeit erhalten. „Die Mail ist äußerst professionell gestaltet“, stellte Ulf Thiele fest. „Aber sie hat mit der offiziellen Seite von Transparenzregister.de des Bundesanzeigers nichts zu tun.“ Immerhin werde seit Dienstag auf deren Internetseite darauf hingewiesen, ‚dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.‘
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Er fordere alle Gewerbetreibenden und anderen Unternehmen dazu auf, bei Erhalt der Mail diese zu ignorieren und schon gar nicht die geforderten kostenpflichtigen Angaben zu machen. Wer sich tatsächlich beim Transparenzregister anmelden müsse, können sich die 49 Euro jährlich für die unnötige Vereinsmitgliedschaft sparen, so Ulf Thiele.
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Endspurt beim Weihnachtsbaumkauf!


Ein bis zwei Wochen vor Weihnachten machen sich die meisten auf die Suche nach dem perfekten Weihnachtsbaum. Das Grün aus dem regionalen Wald, also die einheimischen Fichten, Tannen oder Kiefern mit Öko-Zertifikat von Bioland, FSC oder PEFC, ist nach Meinung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) eine gute Wahl für umweltbewussten Weihnachtsbaumkauf. Die im Staatswald in Rheinland Pfalz FSC-zertifizierten Weihnachtsbäume tragen zusätzlich noch das FairTrees-Siegel, das sich für faire Arbeitsbedingungen der Zapfenpflücker einsetzt. Ungefähr zwei Drittel kaufen erst ihren Weihnachtsbaum nach dem dritten Advent.
Beim Kauf:
Damit der Baum die Wochen in der Wohnung ohne viel Nadelverlust übersteht, sollte er frisch geschlagen sein. Wenn die Nadeln glänzen, beim leichten Schütteln nicht abfallen und die Schnittstelle weiß und nicht trocken ist, hat man einen frisch geschlagenen Baum gefunden. Zuhause angekommen, benötigt er eine schattige Stelle oder einen Raum mit maximal 10 Grad sowie einen Eimer mit Wasser. Hat man nur einen sonnigen Platz, sollte der Baum abgedeckt werden. Die SDW empfiehlt den Baum noch im Netz zu belassen, da dadurch weniger Wasser verdunstet wird.
Im Haus:
Bevor der Baum ins Wohnzimmer kommt, sollte er angesägt werden, da eine frische Schnittstelle das Wasser besser aufnehmen kann. Einen Tag vor dem Schmücken wird dann das schützende Netz entfernt, damit die Äste ihre natürliche Stellung wieder eingenommen haben, bevor es zum letzten Schliff durch das Schmücken kommt. Im Wohnzimmer sollte der Baum nicht direkt neben der Heizung oder einem Ofen stehen und nachts die Heizung abgedreht werden. Ein zimmerhoher Baum braucht täglich bis zu zwei Liter frisches Wasser. Das Besprühen der Nadeln mit Wasser ist ebenfalls sinnvoll und verlängert das Leben des Weihnachtsbaumes. Gibt man in den Ständer noch einen Esslöffel Zucker, verlängert dies nach unseren Erfahrungen die Lebensdauer. Ein Weihnachtsbaum mit Ballen muss bereits im Freien regelmäßig gegossen werden. Er sollte erst kurz vor dem Heiligabend ins Zimmer gestellt werden. Möglichst nach zwei bis drei Tagen sollte der Baum wieder ins Freie kommen und dort, sobald es frostfrei ist, eingepflanzt werden.
Entsorgung:
Fast alle Kommunen sammeln die Weihnachtsbäume im Januar mit der Müllabfuhr wieder ein. Doch es gibt auch noch weitere sinnvolle
Verwendungen:
Haben sie einen Bio-Weihnachtsbaum gekauft, freuen sich Zoos und Tierparks über alte Bäume. Die Tiere spielen gerne mit den Bäumen und fressen die Nadeln und die Rinde mit Vorliebe. Die Zweige lassen sich auch im eigenen Garten als Frostschutz für die Pflanzen verwenden.
Eine Entsorgung im Wald ist keine gute Idee. Beide, der normale und der BioWeihnachtsbaum, verrotten sehr langsam. Die Einstufung als Müll verbietet die Entsorgung im Wald.
Interessante Zahlen und ein Weihnachtsbaumlexikon finden Sie unter
www.sdw.de/waldwissen/weihnachtsbaum.
Quelle: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald — SDW
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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