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Energycoop stellt Lieferung ein


Der Energieanbieter energycoop eG aus Osnabrück ist insolvent. Wie das Amtsgericht Osnabrück bekanntgegeben hat, wurde am 4. April ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Zeitgleich wurde die Belieferung von Kunden mit Strom und Gas eingestellt. Der Marktwächter Energie erklärt, was Kunden jetzt wissen müssen.
Was bedeutet der Lieferstopp für die Kunden von energycoop?
Wer bisher von energycoop mit Strom oder Gas versorgt wurde, fällt nun automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung. Das bedeutet, die Kunden werden weiter beliefert, jedoch vom örtlichen Grundversorger. Niemand muss also fürchten, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen.
Allerdings ist es rechtlich nicht ganz eindeutig, ob mit dem Ende der Belieferung auch zugleich die bestehenden Verträge enden. Kunden sollten ihre Verträge daher vorsorglich kündigen.
Außerdem wichtig: Alle Zahlungen an energycoop, zum Beispiel durch Daueraufträge, sollten umgehend gestoppt werden. Zudem sollten Kunden den Stand ihres Strom- oder Gaszählers ablesen, dem örtlichen Netzbetreiber mitteilen und am besten per Foto dokumentieren.
Nach eigenen Angaben hatte der Anbieter zuletzt rund 45.000 Kunden.
Welche Folgen hat das Insolvenzverfahren für Kunden, die noch Geld von energycoop bekommen?
In den vergangenen Monaten haben sich viele Kunden beim Marktwächter Energie für Niedersachsenbeschwert, da energycoop auf Rechnungen ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt hat. Mit dem Insolvenzantrag wird es jetzt leider nicht einfacher, diese Ansprüche durchzusetzen: Zwar können Verbraucher ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, die Erfahrung mit früheren Firmenpleiten zeigt jedoch, dass Kunden am Ende oft nur einen kleinen Teil ihrer ursprünglichen Forderungen zurückerhalten. Zudem kann es Jahre dauern, bis ein Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Wegen der anhaltenden Beschwerden über energycoop hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Unternehmen Anfang des Jahres abgemahnt. Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden laufende Gerichtsverfahren jedoch unterbrochen. Eine Übermittlung von Unterlagen an den Marktwächter Energie zur Unterstützung bei einer Verbandsklage ist daher zunächst nicht mehr erforderlich.
Wie können Kunden ihre Forderungen anmelden?
Die Forderungen müssen schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Dies ist allerdings noch nicht während des vorläufigen Insolvenzverfahrens, sondern erst später, im eigentlich Verfahren, möglich. Betroffene Verbraucher sollten mit ihrer Meldung also unbedingt noch warten – verfrüht eingereichte Forderungen sind unwirksam und werden nicht berücksichtigt.
Mehr Infos zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens und zur Anmeldung von Forderungen finden Sie hier.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO.de


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„Diese Geschäftsidee ist unanständig“


Ulf Thiele warnt vor Mahnungen von transparenzregisterdeutschland.de
Der CDU-Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, hat vor Mahnschreiben gewarnt, die von einem Verein transparenzregisterdeutschland.de per Mail verschickt werden. „Der Empfänger soll genötigt werden, den Link des Vereins anzuklicken und sich kostenpflichtig beim tatsächlich existierenden Transparenzregister anzumelden. Tatsächlich tritt man aber dem Verein bei, der dann eine Mitgliedsgebühr von 49 Euro pro Jahr berechnet“, wie aus den Schreiben hervorgeht, die Ulf Thiele erhalten hat. „Dabei ist die Registrierung bei der tatsächlich bestehenden Internetseite transparenzregister.de kostenlos möglich.“ Er selbst war in dieser Woche zweimal mit Hinweis auf ein angeblich drohendes Bußgeld von dem dubiosen Verein schriftlich aufgefordert worden, diesem beizutreten und sich über diesen im Transparenzregister eintragen zu lassen. „Völlig absurd, weil ein Abgeordnetenbüro natürlich nicht von diesem Gesetz erfasst ist.“
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Die Notwendigkeit der Anmeldung in dem kostenlosen Transparenzregister ergibt sich aus dem zum Jahresbeginn verschärften Geldwäschegesetz (GwG). Gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften sowie Trustees und Treuhänder sind zu unverzüglichen Mitteilungen ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet, sofern sich die wirtschaftlich Berechtigten nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen (z. B. dem Handelsregister) ergeben. Tun sie es nicht, können Bußgelder verhängt werden. „Wer die Mail des Vereins genau liest, stellt fest, dass dieser ‚Verein in Gründung‘ und das echte Transparenzregister tatsächlich nichts miteinander zu tun haben.“ Die Geschäftspraktik, sich von Unternehmern für einen eigentlich kostenlosen Eintrag eine Vereinsmitgliedschaft für 49 Euro pro Jahr zu erschleichen, hält Ulf Thiele für „geradezu unanständig“, wenngleich die Vorgehensweise möglicherweise nicht verboten sei.
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Er habe die Mails an Finanzminister Hilbers weitergeleitet und gebeten, dass auch vom Ministerium noch einmal darauf hingewiesen wird, dass Eintragungen ins Transparenzregister kostenlos sind. Auch die Polizeiinspektion Emden/Leer habe eine Kopie zur Prüfung einer möglichen Strafbarkeit erhalten. „Die Mail ist äußerst professionell gestaltet“, stellte Ulf Thiele fest. „Aber sie hat mit der offiziellen Seite von Transparenzregister.de des Bundesanzeigers nichts zu tun.“ Immerhin werde seit Dienstag auf deren Internetseite darauf hingewiesen, ‚dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.‘
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Er fordere alle Gewerbetreibenden und anderen Unternehmen dazu auf, bei Erhalt der Mail diese zu ignorieren und schon gar nicht die geforderten kostenpflichtigen Angaben zu machen. Wer sich tatsächlich beim Transparenzregister anmelden müsse, können sich die 49 Euro jährlich für die unnötige Vereinsmitgliedschaft sparen, so Ulf Thiele.
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Endspurt beim Weihnachtsbaumkauf!


Ein bis zwei Wochen vor Weihnachten machen sich die meisten auf die Suche nach dem perfekten Weihnachtsbaum. Das Grün aus dem regionalen Wald, also die einheimischen Fichten, Tannen oder Kiefern mit Öko-Zertifikat von Bioland, FSC oder PEFC, ist nach Meinung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) eine gute Wahl für umweltbewussten Weihnachtsbaumkauf. Die im Staatswald in Rheinland Pfalz FSC-zertifizierten Weihnachtsbäume tragen zusätzlich noch das FairTrees-Siegel, das sich für faire Arbeitsbedingungen der Zapfenpflücker einsetzt. Ungefähr zwei Drittel kaufen erst ihren Weihnachtsbaum nach dem dritten Advent.
Beim Kauf:
Damit der Baum die Wochen in der Wohnung ohne viel Nadelverlust übersteht, sollte er frisch geschlagen sein. Wenn die Nadeln glänzen, beim leichten Schütteln nicht abfallen und die Schnittstelle weiß und nicht trocken ist, hat man einen frisch geschlagenen Baum gefunden. Zuhause angekommen, benötigt er eine schattige Stelle oder einen Raum mit maximal 10 Grad sowie einen Eimer mit Wasser. Hat man nur einen sonnigen Platz, sollte der Baum abgedeckt werden. Die SDW empfiehlt den Baum noch im Netz zu belassen, da dadurch weniger Wasser verdunstet wird.
Im Haus:
Bevor der Baum ins Wohnzimmer kommt, sollte er angesägt werden, da eine frische Schnittstelle das Wasser besser aufnehmen kann. Einen Tag vor dem Schmücken wird dann das schützende Netz entfernt, damit die Äste ihre natürliche Stellung wieder eingenommen haben, bevor es zum letzten Schliff durch das Schmücken kommt. Im Wohnzimmer sollte der Baum nicht direkt neben der Heizung oder einem Ofen stehen und nachts die Heizung abgedreht werden. Ein zimmerhoher Baum braucht täglich bis zu zwei Liter frisches Wasser. Das Besprühen der Nadeln mit Wasser ist ebenfalls sinnvoll und verlängert das Leben des Weihnachtsbaumes. Gibt man in den Ständer noch einen Esslöffel Zucker, verlängert dies nach unseren Erfahrungen die Lebensdauer. Ein Weihnachtsbaum mit Ballen muss bereits im Freien regelmäßig gegossen werden. Er sollte erst kurz vor dem Heiligabend ins Zimmer gestellt werden. Möglichst nach zwei bis drei Tagen sollte der Baum wieder ins Freie kommen und dort, sobald es frostfrei ist, eingepflanzt werden.
Entsorgung:
Fast alle Kommunen sammeln die Weihnachtsbäume im Januar mit der Müllabfuhr wieder ein. Doch es gibt auch noch weitere sinnvolle
Verwendungen:
Haben sie einen Bio-Weihnachtsbaum gekauft, freuen sich Zoos und Tierparks über alte Bäume. Die Tiere spielen gerne mit den Bäumen und fressen die Nadeln und die Rinde mit Vorliebe. Die Zweige lassen sich auch im eigenen Garten als Frostschutz für die Pflanzen verwenden.
Eine Entsorgung im Wald ist keine gute Idee. Beide, der normale und der BioWeihnachtsbaum, verrotten sehr langsam. Die Einstufung als Müll verbietet die Entsorgung im Wald.
Interessante Zahlen und ein Weihnachtsbaumlexikon finden Sie unter
www.sdw.de/waldwissen/weihnachtsbaum.
Quelle: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald — SDW
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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