Politik
Mehr Bauland von Bund und Ländern


Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
Pressemitteilung: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Dritte Sitzung der Baulandkommission:
Bauland ist die zentrale Voraussetzung für den Wohnungsbau.
Die Mobilisierung von Bauland ist eine Herausforderung, deren Bewältigung ein enges Zusammenwirken der am Bodenmarkt wirkenden Akteure erfordert. Sie benötigt optimale Rahmenbedingungen auf allen föderalen Ebenen.
Bund, Länder und Kommunen haben im Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzlermat erklärt, die Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zu verstärken und gemeinsam mit den Kommunen darauf hinzuwirken, dass öffentliche Grundstücke in der Regel auf Grundlage der Konzeptausschreibung für den Wohnungsbau vergeben werden.
“Daher ist es mir wichtig, dass wir uns heute einen Überblick zum Stand der Bodenpolitik bei Bund und Ländern verschaffen. Mir ist wichtig, über Aktivitäten und Programme zu informieren, aber auch Handlungsbedarfe und noch “unentdeckte” Mobilisierungspotenziale zu erarbeiten.” Dies erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz.
Die Bundesregierung hat unter Federführung des BMF für die BImA-Liegenschaftspolitik notwendige Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt.
Weitere Bundesgesellschaften sollen diesem Beispiel folgen. Ziele sind:
- Baulandangebot ausweiten,
- Bodenpolitik als strategisches Instrument stärken und
- die soziale Ausgewogenheit sichern.
Daher nahmen auch hochrangige Vertreter der BImA, des BMVI und des BMF an der Sitzung teil und informierten über aktuelle Aktivitäten und weitere Möglichkeiten und Handlungsschritte. Im Anschluss wurde beraten, welche Möglichkeiten bestehen, um die für den Wohnungsbau geeigneten Flächen zu mobilisieren und im Rahmen einer strategischen Liegenschaftspolitik des Bundes einzubringen.
Auch die Ländervertreter zeigten auf, dass sie bereits mit umfangreichen Initiativen, Maßnahmen und Programmen die Mobilisierung von Flächen voranbringen.
Diskutiert wurde aber dennoch sehr intensiv. Denn trotz umfangreicher Maßnahmen auf allen Ebenen besteht dringender Handlungsbedarf: “Die Rahmenbedingungen müssen schnell verbessert werden”, erklärte Marco Wanderwitz.
Besonders engagiert diskutiert wurde die Frage, ob auch Erbbaurechte zu einer Erhöhung des Angebots an bezahlbaren Mietwohnungen beitragen können. Aktuell nutzen erst wenige Kommunen die Erbbaurechte gezielt für die Bereitstellung von Bauland und in der strategischen Bodenpolitik. Auch die kommunalen Belange bedürfen einer ausführlichen Diskussion. Diesen wird die nächste Sitzung gewidmet.


Politik
Corona — Lockerungsplan muss kommen


WISSING-Statement: Stufenplan der Bundesregierung muss jetzt bald kommen
Zur Ankündigung der Bundeskanzlerin nach einem mehrstufigen Lockerungsplan, der Zulassung für Schnelltests und einem Nachtragshaushalt gab FDP-Generalsekretär Dr. Volker Wissing heute folgendes Statement ab:
Wir begrüßen, dass die Bundeskanzlerin unseren Vorschlag einer stufenweise Lockerung der Corona-Auflagen aufgegriffen hat. Das zeigt, wie konstruktiv die Arbeit der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag ist. Der Stufenplan muss jetzt bald kommen, die Bevölkerung wartet darauf, die Menschen werden ungeduldig. Sie brauchen ein Signal der Hoffnung. Das gilt insbesondere auch für die Unternehmen. Wirtschaft ist zu einem großen Teil Psychologie. Und in dieser schwierigen Situationen gilt das umso mehr.
Sorgen bereiten mir die Schnelltests. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, zum 01.03. flächendeckend kostenlose Schnelltests zur Verfügung zu stellen, das ist ein wichtiger Schritt. Allerdings sehe ich mit Sorge, dass der Koalitionspartner SPD es für unwahrscheinlich hält, dass diese Zusage erfüllt werden kann. Nach schleppender Beschaffung von FFP2-Masken, nach Verzögerungen bei der Beschaffung von Impfstoff und Verzögerungen bei der Auszahlung von Wirtschaftshilfen darf es nicht zu weiteren Nachlässigkeiten der Bundesregierung bei den Coronabekämpfungsmaßnahmen kommen.
Den Menschen in Deutschland wird enorm viel abverlangt. Sie müssen und können erwarten, dass die Bundesregierung ihre Aufgaben auch mit größerer Sorgfalt erfüllt. Der Bundesgesundheitsminister hat eine Chance, jetzt einmal zu beweisen und zu belegen, dass er fristgerecht einen Beitrag zur Bekämpfung der Coronapandemie leisten kann.
Zu den Ankündigungen des Bundesfinanzministers, einen weiteren Nachtragshaushalt mit deutlicher Erhöhung der Neuverschuldung vorzulegen, weise ich darauf hin, dass zunächst einmal die Streitigkeiten zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und dem Finanzminister beiseitegelegt werden müssen. Die führten nämlich dazu, dass sehr viele Hilfen verzögert gezahlt werden und bei den Betroffenen nicht ankommen. Es darf nicht sein, dass immer höhere Schulden für alle aufgenommen werden und Hilfen nur für wenige ankommen. Das führt das Land in eine nicht zu verantwortende Schieflage.
Archivforo: Ingo Tonsor @LeserECHO Borkum
Politik
Spahn: „Machen Medizinische Dienste effektiver, glaubwürdiger und handlungsfähiger.“


Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, über das der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung entscheidet.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst deshalb von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Damit führen wir eine über zwanzig Jahre währende Debatte zur Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes endlich zu einer Entscheidung. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“
Organisationsreform MDK
- Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt.
- Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und erhält die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste.
- Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.
Krankenhausabrechnungsprüfung
- Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Ab 2021 wird die Höhe der Prüfquote durch die Qualität der Abrechnungen bestimmt. Die Krankenhäuser, die schlecht abrechnen, werden mehr geprüft als gut abrechnende.
- Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
- Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
- Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
- Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
- Der Katalog für sog. „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ (AOP-Katalog) wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
- Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nur noch in festgelegten Ausnahmefällen zulässig.
- Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.
Weitere Änderungen
Darüber hinaus sieht das MDK-Reformgesetz die folgenden wesentlichen Änderungen vor:
- Im Rahmen der Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird eine Förderung von mindestens 250 angehenden Kinder- und Jugendärztinnen und ‑ärzten vorgesehen.
- Das im Jahr 2013 eingeführte Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre verlängert. Damit werden Krankenhäuser weiterhin bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal unterstützt, um die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzrechts besser umsetzen zu können. Bei dieser Verlängerung wird ein neuer Schwerpunkt gesetzt, der auf den sachgerechten Einsatz von Antibiotika abzielt.
- Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflege am Bett aus der pauschalierenden Vergütung wird zu Gunsten der Krankenhäuser der Umfang pflegeentlastender Maßnahmen von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten können dann neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten zusätzlich im Pflegebudget berücksichtigt werden.
- Das Verfahren zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wird für die Mitglieder einfacher und einheitlicher gestaltet. Bürokratie wird abgebaut, indem elektronische Meldeverfahren genutzt werden. Die bisherige Mindestbindungsfrist wird von 18 auf zwölf Monate verkürzt.
- Die studentische Krankenversicherung wird weiterentwickelt und ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt. Die bisherige Begrenzung bis zum 14. Fachsemester wird zugunsten der Studierenden gestrichen.
- Der schrittweise Abbau überschüssiger Finanzreserven von Krankenkassen ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Somit profitieren deren Versicherte zeitnah bei der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.
- Mit einer Geschlechterquote bei der Listenaufstellung im Rahmen der Sozialwahlen soll eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen erreicht werden.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss hat künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.
- Die Unterstützungsmöglichkeiten und die Finanzierung der Patientenverbände auf Landesebene werden verbessert.
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HANSA Seniorenwohnstift Papenburg
Haus Friederike
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