Pressemitteilung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
Mit der Website “Sofahopper.de 2.0” soll jungen Menschen, die in verdeckter Obdachlosigkeit leben und von “Sofa zu Sofa” ziehen, geholfen werden. Streetworkerinnen und Streetworker unterstützen dabei, eine Unterkunft zu finden und eine Perspektive zu entwickeln.
Jungen Wohnungs- oder Obdachlosen eine Perspektive geben – das ist das Ziel der neuen Website “Sofahopper.de 2.0”. Die Hilfsorganisation für Straßenkinder in Deutschland Off Road Kids bietet damit ein bundesweit verfügbares Angebot für junge Menschen ohne feste Bleibe an. Das Bundesjugendministerium unterstützt das Pilotprojekt mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 2019 (KJP).
Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die sich als “Sofa-Hopper” durchschlagen. “Sofa-Hopper” haben kein eigenes Zuhause und schlafen bei Freunden oder Bekannten. Zumeist leben sie sozial entkoppelt, haben keinen Kontakt zu ihrer Familie, gehen nicht zur Schule oder einer Ausbildung nach.
Die Website sofahopper.de ist mobil nutzbar. Über eine datensichere Chat-Funktion können die Nutzerinnen und Nutzer direkten Kontakt zu den Streetworkerinnen und Streetworkern von Off Road Kids aufnehmen – auch anonym. Diese unterstützen bei der Suche nach Unterkünften, helfen beim Umgang mit Behörden und juristischen Fragen. Ziel ist es, gemeinsam mit den von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffenen Jugendlichen eine Zukunftsperspektive zu entwickeln. Individuell beraten wird per Video-Chat, am gebührenfeien Kontakttelefon und bei entsprechender örtlicher Nähe auch direkt in den Streetwork-Stationen.
Wohnungslose Jugendliche in Deutschland
Etwa 37.000 junge Menschen unter 27 Jahre sind in Deutschland von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen. Der Großteil von ihnen ist volljährig, etwa ein Fünftel ist minderjährig. Unter 14-Jährige stellen die Ausnahme dar. Ein Drittel der betroffenen Jugendlichen lebt ausschließlich auf der Straße und ist damit obdachlos. Das geht aus einer Erhebung hervor, die das Deutsche Jugendinstitut (DJI) 2017 veröffentlicht hat.
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, über das der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung entscheidet.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst deshalb von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Damit führen wir eine über zwanzig Jahre währende Debatte zur Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes endlich zu einer Entscheidung. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“
Organisationsreform MDK
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt.
Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und erhält die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste.
Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.
Krankenhausabrechnungsprüfung
Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Ab 2021 wird die Höhe der Prüfquote durch die Qualität der Abrechnungen bestimmt. Die Krankenhäuser, die schlecht abrechnen, werden mehr geprüft als gut abrechnende.
Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
Der Katalog für sog. „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ (AOP-Katalog) wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nur noch in festgelegten Ausnahmefällen zulässig.
Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.
Weitere Änderungen
Darüber hinaus sieht das MDK-Reformgesetz die folgenden wesentlichen Änderungen vor:
Im Rahmen der Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird eine Förderung von mindestens 250 angehenden Kinder- und Jugendärztinnen und ‑ärzten vorgesehen.
Das im Jahr 2013 eingeführte Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre verlängert. Damit werden Krankenhäuser weiterhin bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal unterstützt, um die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzrechts besser umsetzen zu können. Bei dieser Verlängerung wird ein neuer Schwerpunkt gesetzt, der auf den sachgerechten Einsatz von Antibiotika abzielt.
Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflege am Bett aus der pauschalierenden Vergütung wird zu Gunsten der Krankenhäuser der Umfang pflegeentlastender Maßnahmen von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten können dann neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten zusätzlich im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Das Verfahren zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wird für die Mitglieder einfacher und einheitlicher gestaltet. Bürokratie wird abgebaut, indem elektronische Meldeverfahren genutzt werden. Die bisherige Mindestbindungsfrist wird von 18 auf zwölf Monate verkürzt.
Die studentische Krankenversicherung wird weiterentwickelt und ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt. Die bisherige Begrenzung bis zum 14. Fachsemester wird zugunsten der Studierenden gestrichen.
Der schrittweise Abbau überschüssiger Finanzreserven von Krankenkassen ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Somit profitieren deren Versicherte zeitnah bei der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.
Mit einer Geschlechterquote bei der Listenaufstellung im Rahmen der Sozialwahlen soll eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen erreicht werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.
Die Unterstützungsmöglichkeiten und die Finanzierung der Patientenverbände auf Landesebene werden verbessert.
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Gerne zeigen wir Ihnen unser Haus persönlich. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.
HANSA Seniorenwohnstift Papenburg
Haus Friederike
Der furchtbare Anschlag in Halle ist Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen. Sie wird deshalb sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen.
Daher hat das Bundeskabinett heute das von dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer betont: “Nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle reagiert die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen. Das Paket umfasst unter anderem eine verbesserte Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Das BKA wird hier Zentralstelle sein. Zudem werden punktuelle Verschärfungen im Waffenrecht vorgenommen, denn Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Außerdem sollen Kommunalpolitiker besser geschützt sein und präventive Maßnahmen zur Förderung der Demokratie verstetigt werden. Das Signal ist klar: Wir handeln und lassen unseren Worten Taten folgen.”
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht unterstreicht: „Wozu die Enthemmung und Entfesselung des Hasses im Netz führen kann, hat das schreckliche Attentat auf die jüdische Gemeinde in Halle erneut gezeigt. Rechtsextremismus und Antisemitismus treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen. Wir erhöhen den Verfolgungsdruck weiter: Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt. Die Meldepflicht der Plattformen, die wir im Netzwerkdurchsetzungsgesetz schaffen, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Von Hass und Drohungen Betroffene werden künftig besser geschützt, auch durch Änderungen im Melderecht. Wir müssen zudem unter allen Umständen verhindern, dass Waffen legal in die Hände von Extremisten gelangen. Deshalb führen wir im Waffenrecht die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, für den ich mich schon lange eingesetzt habe.“
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sagt: „Was viele Engagierte tagtäglich vor Ort für Demokratie, gegen Hass und Gewalt leisten, braucht noch mehr strukturelle und finanzielle Absicherung. Demokratieförderung und Extremismusprävention ist nichts, was man mal macht und dann wieder lässt, sondern sie ist eine Daueraufgabe. Und sie gelingt dann noch besser, wenn klar ist, dass Projekte kontinuierlich und verlässlich ausgestattet und unterstützt werden können. Dass die Stärkung der Präventionsarbeit Teil des Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung ist, zeigt ihre Bedeutung. Denn Sicherheit und Prävention sind zwei Seiten einer Medaille. Das ist ein wichtiges Signal in die Gesellschaft und an die Engagierten. Ich setze mich darüber hinaus weiter für eine verbesserte Fördergrundlage ein und werde gemeinsam mit dem Bundesinnenminister zusätzliche konzeptionelle und rechtliche Anpassungen prüfen.“
Wesentliche Inhalte des Maßnahmenpakets:
Zur effektiveren Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet soll eine Meldepflicht für Provider nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz an eine neu zu errichtende Zentralstelle im BKA eingeführt werden. Zudem soll eine Auskunftsbefugnis gegenüber Telemediendiensteanbietern im BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung geschaffen werden.
Gegenwärtige Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Gewalt und Hasskriminalität sollen ergänzt und erweitert werden.
Das Waffenrecht soll verschärft werden. Insbesondere soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen sowie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt werden. Außerdem sollen Verschärfungen des Sprengstoffrechts geprüft werden.
Die Bearbeitung im Bereich des Rechtsextremismus soll im Verfassungsschutz weiter intensiviert werden.
Das Melderegister soll durch gesetzliche Änderungen angepasst werden, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten.
Ferner sollen vorhandene Präventionsprogramme unter Berücksichtigung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgebaut und deren finanzielle Förderung auf hohem Niveau verstetigt werden. Für das Programm „Demokratie leben!“ bedeutet das, dass die Mittel in der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben werden. Das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen prüfen.
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Medienprojekt:
Betreiben Sie ein Bürgerportal für Ihre Stadt und oder verlegen Sie Ihre eigene Monatszeitung — das LeserECHO !
Vorteile einer Verlagsgemeinschaft im Franchise
Das LeserECHO erscheint monatlich zum Monatsende im halben Berliner Format. Mit Veranstaltungstipps, Kochrezepten, Kinderseiten, Kreuzworträtseln, Bildersuchspielen, Horoskopen und einer regionalen- und überregionalen Berichterstattung bereichert das LeserECHO die Medienlandschaft. Tagesaktuelle Meldungen erscheinen in unseren Stadt- und Gemeindeportalen.
In einem Franchiseprojekt arbeiten unsere Verleger / Franchisenehmer eng zusammen. Kosteneinsparungen, Optimierungen bei Arbeitsabläufen und die Stärkung der redaktionellen Berichterstattung sind nur einige Vorteile dieser starken Gemeinschaft. Unsere Franchisepartner zahlen keine Einstiegs- oder laufenden Werbegebühren. Büroräume oder Ladengeschäfte sind nicht notwendig. Damit entfallen Ladenöffnungszeiten und Personalkosten. Unsere Franchisepartner müssen keine Umsatzvorgaben erfüllen oder Umsatzzahlen vorlegen.
Das LeserECHO sowie die Stadt- und Gemeindeportale vom LeserECHO sind für unsere Leserschaft kostenlos und werden zu 100% über regionale und überregionale Werbeeinnahmen finanziert. Verschiedene Social-Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, suchmaschinenoptimierte Beiträge in unseren Fach- und Stadtportalen runden das Konzept: „Medien für Jung und Alt“ ab. Das LeserECHO hat einen einheitlichen Satzspiegel, somit genießen unsere Verleger enorme Nutzen bei den Satz- und Druckkosten. Der Zeitungsvertrieb konnte ebenfalls stark optimiert werden.
Genießen Sie in unserem Franchisesystem die Vorteile eines Großunternehmens, und die Kostenstruktur eines Kleinunternehmens. Je mehr Franchisenehmer sich unserem Verbund anschließen, desto größer werden die Vorteile für jeden Verleger dieser Gemeinschaft!
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Franchisenehmer profitieren von der monatlichen Werbeumlage
Der LeserECHO Verlag betreibt bundesweit über 200 Stadt- und Gemeindeportale, welche wiederum mit zahlreichen sozialen Medien vernetzt sind. Auf diesen Plattformen schaltet der LeserECHO Verlag für überregionale Anzeigekunden Werbeanzeigen. Somit erhalten FN für ihre regionalen Stadtportale eine monatliche fixe Werbepauschale. Die Anzeigen werden über Schnittstellen vom FG veröffentlicht und mit dem Auftraggeber abgerechnet.
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FN die in der überregionalen Anzeigenakquise tätig sein möchten, können das bundesweite Online-Netzwerk vom LeserECHO nutzen. Spezielle Schulungen und Einarbeitung werden vom FG gestellt.
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Der Franchise-Vertrag
Der Franchise-Vertrag wurde zusammen mit unseren Franchisenehmern erarbeitet. Hier einige Auszüge:
Unsere Franchisenehmer vom LeserECHO …
erhalten Gebietsschutz
brauchen keine Umsatzzahlen offen zu legen
geringe Einstiegsgebühr – je nach Gebiet /Einwohner/Umfang
Fördermittel ( müssen nicht zurückgezahlt werden ) vom ( FG ) für Einsteiger
zahlen keine Werbeumlage
erhalten eine monatliche Werbeumlage
haben keine Absatzverpflichtungen
werden kostenlos geschult und eingearbeitet
können jederzeit bei einer Frist von drei Monaten kündigen
erhalten 100% vom Verkaufserlös beim Firmenverkauf
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Backoffice und Schulungen
Bei der Gründungsvorbereitung werden Sie je nach Kenntnisstand individuell gefördert und gefordert. Sie können über ein Praktikum bei einem unserer Verleger Erfahrungen sammeln, oder direkt durchstarten. Fragen und Anliegen können jederzeit mit dem Franchisegeber besprochen werden. Monatlich finden Verleger-Treffen statt. Dabei steht der Erfahrungsaustausch und die Planung von Marketingkonzepten im Vordergrund.
Lehrgänge & Service für Franchisenehmer
Gründungsvorbereitung – Standort- und Mitbewerberanalyse
Satz- und Druckvorbereitung
WordPress – Verwaltung der Stadt- und Gemeindeportale
Rechtliche Grundlagen / Abmahnungen
Verkaufs- und Marketingschulungen
Facebook-Schulungen
Marketingkonzepte für Ihre Kunden
Verkaufsschulungen Vita-Card.de
Sollten Sie Anzeigen- oder Medienberater in Ihrem Team haben, können diese ebenfalls kostenlos an diesen Schulungen teilnehmen.
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Der ideale Franchisenehmer
Ob Verleger, Verlagskaufmann oder Quereinsteiger, wenn
Sie gerne in einem Team arbeiten, kaufmännisch erfahren, verkäuferisch stark und regional gut vernetzt sind …
Sie kundenorientiert sind und Spaß am Umgang mit Menschen haben …
Sie sich für Politik, besonders für kommunale Ereignisse wie Stadtentwicklung interessieren …
… dann sollten Sie sich für unsere Verlagsgemeinschaft entscheiden. In Demokratien erfüllen Medien wichtige Aufgaben: Sie sollen Bürgerinnen und Bürger informieren, durch kritische Berichterstattung und Diskussion zur Meinungsbildung beitragen und damit das Volk in die politischen Prozesse involvieren. Oftmals werden Medien auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet. Wenn Sie sich dieser Verantwortung stellen möchten, sollten wir uns kennenlernen und gemeinsam überraschend mehr Möglichkeiten schaffen! Wir freuen uns auf Sie!
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Timeline LeserECHO
Im Jahr 2012 begann alles mit der Facebookseite „Wir Leeraner“. Die Freude an der lokalen Berichterstattung im Ehrenamt war der Grundstein des heutigen Erfolges. 2015 wurde die Leeraner Bürgerzeitung herausgegeben. Es folgten die Auricher Bürgerzeitung. Im Frühjahr 2017 kamen die Emder- und die Emsländer Bürgerzeitung hinzu. Kurze Zeit später wurden aus den vier Bürgerzeitungen das LeserECHO, um die Vorteile eines einheitlichen Marktauftritts zu nutzen. Parallel wurden seit 2015 die Stadt- und Gemeindeportale sowie die Fachportale weiterentwickelt. Im Jahr 2018 konnten weitere Gebiete dazugewonnen werden. In 2019 wurden bis jetzt über 200 Stadtportale vom LeserECHO online geschaltet – weitere Stadt- und Fachportale werden folgen.
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Starterpaket – sofort loslegen
Damit unsere Franchisenehmer sofort loslegen können, gibt es das kostenlose Starterpaket vom Franchisegeber:
Visitenkarten
Onlineportal ( Stadt- oder Landkreis-Portal )
LeserECHO – Presseausweis
1000 VitaCards ( VK-Preis 29.000 Euro )
Flyer
Schulungen / Lehrgänge
Musterexemplare von Druckerzeugnissen ( Zeitungen, Plakate, Jahreskalender)
Franchisenehmer, die innerhalb von drei Monaten ( nach Vertragsunterschrift ), ihre erste Zeitung herausgeben, erhalten 50% der Druckkosten für den ersten und zweiten Druck ( max. 10.000 Zeitungen / 32 Seiten ) vom Franchisegeber erstattet. Dieser Zuschuss hat einen Wert von ca. 1200,00 Euro!
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann schreiben Sie uns an – gerne beantworten wir IHRE Fragen: info@leserECHO.de